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Unsere Leistungen
Ein gesetzlich krankenversicherter Patient hat Anspruch auf eine solide, ausreichende medizinische Versorgung. Doch nicht alles, was in Arztpraxen angeboten wird, übernimmt die Krankenkasse automatisch.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) dürfen laut dem Gesetz (Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12SGB V)) nur Leistungen bezahlen, die:
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ausreichend,
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zweckmäßig und
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wirtschaftlich sind.
Alles, was über dieses Maß hinausgeht, darf von den Kassen rechtlich gesehen nicht übernommen werden.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Leistungen, die medizinisch nicht zwingend notwendig, aber oft als Vorsorge oder Zusatztherapie sinnvoll sind, werden als IGeL bezeichnet. Möchten Sie eine solche Leistung in Anspruch nehmen, muss sie vom Versicherten selbst bezahlt werden.
Sprechstunde
Damit wir für Sie flexible Behandlungszeiten anbieten können,
bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.