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Unsere Leistungen
Blutentnahmen erfolgen nach Terminabsprache und im Anschluss an ein ärztliches Vorgespräch. Für bestimmte Blutentnahmen ist es erforderlich, dass Sie nüchtern erscheinen, was bedeutet, dass in den 12 Stunden vor der Blutentnahme keine Nahrungsaufnahme erfolgen sollte. Das Trinken von Wasser oder ungesüßtem Tee ist jedoch gestattet.
Im EKG (Elektrokardiogramm) wird die elektrische Erregungsleitung des Herzens sichtbar gemacht. Dadurch können Herzrhythmusstörungen, strukturelle Störungen oder Durchblutungsstörungen des Herzens erkannt werden.
Eine Langzeit-Blutdruckmessung wird über 24h durchgeführt. Dabei wird eine Blutdruckmanschette am Oberarm angelegt und ein Messgerät zeichnet die Blutdruckwerte auf - tagsüber in kürzeren, nachts in längeren Abständen. Nicht nur die Einzelwerte bei bestimmten Aktivitäten werden so aufgezeichnet, sondern auch Mittelwerte für Tag und Nacht berechnet.
Hier werden das Lungenvolumen und die Atemströme gemessen und graphisch dargestellt. Dabei können Lungenerkrankungen erkannt, aber auch Hinweise auf die körperliche Leistungsfähigkeit gewonnen werden.
Durchführung aller Impfungen auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommision (STIKO)
Der Ultraschall (Sonographie) der Schilddrüse ist die wichtigste Methode, um das Organ schnell, schmerzfrei und ohne Strahlenbelastung direkt vor Ort zu untersuchen.
Hier werden die Oberbauchorgane (Leber, Milz, Nieren, Bauchspeicheldrüse) aber auch die Hauptschlagader (Aorta) sowie die Blase und die Prostata beim Mann untersucht.
Bei dieser Untersuchung wird die Beschaffenheit der Gefäßwände beurteilt. Veränderungen wie Ablagerungen (Plaques), Verkalkungen (Arteriosklerose) oder Verengungen werden erkannt – ein wichtiger Zusatznutzen zur Einschätzung des persönlichen Herz-Kreislauf-Risikos.
Untersuchung zur Vereinssporttauglichkeit
Sporttauglichkeitsuntersuchung
Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Bootsführerschein
Für bestimmte Berufe ist es wichtig, dass schon vorab geprüft wird, ob Sie gesundheitlich dafür geeignet sind.
Berufsuntersuchungen
Tauglichkeitsuntersuchung für LKW-Fahrer
Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Ein gesetzlich krankenversicherter Patient hat Anspruch auf eine solide, ausreichende medizinische Versorgung. Doch nicht alles, was in Arztpraxen angeboten wird, übernimmt die Krankenkasse automatisch.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) dürfen laut dem Gesetz (Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12SGB V)) nur Leistungen bezahlen, die:
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ausreichend,
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zweckmäßig und
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wirtschaftlich sind.
Alles, was über dieses Maß hinausgeht, darf von den Kassen rechtlich gesehen nicht übernommen werden.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Leistungen, die medizinisch nicht zwingend notwendig, aber oft als Vorsorge oder Zusatztherapie sinnvoll sind, werden als IGeL bezeichnet. Möchten Sie eine solche Leistung in Anspruch nehmen, muss sie vom Versicherten selbst bezahlt werden.
Sprechstunde
Damit wir für Sie flexible Behandlungszeiten anbieten können,
bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.