VORSORGE
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Die Früherkennung bestimmter Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes, Bluthochdruck oder Krebserkrankungen ist eine wichtige Präventionsmaßnahme.
Wer sie regelmäßig wahrnimmt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der eigenen Gesundheit und zur Verbesserung der Heilungschancen.
Je früher Krankheiten erkannt werden, desto besser sind oft die Möglichkeiten, medizinisch darauf zu reagieren.
Viele Krankenversicherungen unterstützen ihre Mitglieder mit entsprechenden Angeboten.
Und wie fit sind Sie?
Seit April 2019 haben Männer und Frauen zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr einmalig und ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre Anspruch auf einen Gesundheits-Check (auch Gesundheits-Check-up oder Check-up35). Die Kosten hierfür tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen.
Der Gesundheits-Check-up dient der Erfassung gesundheitlicher Risiken und Belastungen und der Früherkennung – insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus und Nierenerkrankungen. Zu einem Gesundheitszustand-Check-up im Rahmen der Gesundheitsvorsorge gehören eine körperliche Untersuchung, eine Laboruntersuchung und das individuelle Gespräch. Im Blut werden der Blutzucker und Blutfette bestimmt. Der Urin wird auf Eiweiß, Zucker und Blut getestet.
Erweiterter Gesundheit-Check-up
Allen Patient:innen, die sich eine sorgfältige Prävention mit zusätzlicher Diagnostik wünschen, bieten wir einen erweiterten Gesundheitszustand-Check-up an. Die Diagnostik, die wir zu Lasten der GKV anbieten können, beschränkt sich auf das medizinisch Notwendige.
Mit unserem Angebot des erweiterten Gesundheitszustands-Check-ups auf Selbstzahler-Basis möchten wir dem Wunsch vieler Patienten nach mehr Präsentation gerecht werden. Das Angebot umfasst eine umfangreiche Labordiagnostik und weitere, individuell wählbare Untersuchungen. Gerne beraten wir Sie zu Umfang und Kosten.
Bitte sprechen Sie uns an.
Vorsorge
Männervorsorge
Männer haben ab dem 45. Lebensjahr jährlichen gesetzlichen Anspruch auf die Vorsorge von Prostatakrebs.
Darmkrebsvorsorge - Frauen
Frauen haben zwischen dem 50.- und 54. -Lebensjahr jährlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Untersuchung auf verstecktes Blut im Stuhl (iFOBT). Ab dem 55. Lebensjahr sollte eine Darmspiegelung beim Gastroenterologen durchgeführt werden, alternativ wird der Stuhltest alle zwei Jahre wiederholt.
Darmkrebsvorsorge - Männer
Bei Männern besteht bereits ab dem 50. Lebensjahr ein gesetzlicher Anspruch zur Durchführung einer Darmspiegelung beim Gastroenterologen, alternativ wird der Stuhltest alle zwei Jahre wiederholt.
Hautkrebsscreening
Diese Früherkennungsuntersuchung auf krankhafte Hautveränderungen kann ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre durchgeführt werden.